Gesundheit
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Mund-Nasen-Bedeckung

Sich und andere schützen

 

 

Ab Ende April 2020 gilt in allen Bundesländern für Situationen, in denen der empfohlene Mindestabstand von 1,5 Metern nur schwer einzuhalten ist, eine Pflicht, Mund und Nase zu bedecken (Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung). Dies sind Situationen wie z. B. die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und Einkaufssituationen. Die jeweiligen Zeitpunkte und die konkreten Umsetzungen können in den einzelnen Bundesländern etwas unterschiedlich sein.

 

Welche Regelung in Ihrer Region verbindlich gilt, erfahren Sie auf der Internetseite Ihres Bundeslandes oder Ihrer jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.

 

Wichtig bleibt, um sich selbst und andere vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus zu schützen, das Abstandhalten von anderen Menschen (mindestens 1,5 Meter),  die Selbstisolierung bei Erkrankung, eine gute Händehygiene sowie das Einhalten von Husten- und Niesregeln.

 

Die BZgA stellt zum Thema Mund-Nasen-Bedeckung ein ausführliches Merkblatt zur Verfügung: Merkblatt

 

Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)  https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/fragen-und-antworten/sich-und-andere-schuetzen.html

 

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