Allgemeine Information
Chance auf ein Kind für Krebspatient/innen
Am 11. Mai 2019 trat das Terminservice- und Versorgungs-gesetz (TSVG) in Kraft. Damit sollen Patientinnen und Patienten schneller Arzttermine bekommen, die Leistungen der Krankenkasse und die Versorgung sollen verbessert werden.
Eine Neu-Regelung, für die viele Jahre gekämpft wurde, tritt damit auch in Kraft: für junge Erwachsene, die an Krebs erkrankt sind, werden die Kosten für die Kryokonservierung (Aufbewahren von Zellen oder Gewebe durch Einfrieren in flüssigem Stickstoff) von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Durch die Konservierung von Keimzellgewebe, Ei- und Samenzellen kann diese Patientengruppe auch nach einer Krebsbehandlung noch Kinder bekommen.
Von dieser neuen Regelung im §27a Abs. 4 SGB V profitieren Mädchen und Frauen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr und Jungen und Männer bis zum vollendeten 50. Lebensjahr. Nach unten hat der Gesetzgeber keine Altersgrenze gesetzt.
Bisher fehlte manchen Krebspatient/innen diese Chance, weil ihnen das Geld für eine entsprechende Behandlung fehlte.
Quelle: Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs
Die ausführliche Pressemitteilung der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs finden Sie hier: https://junge-erwachsene-mit-krebs.de/erhalt-der-fruchtbarkeit-bei-jungen-krebspatienten-jetzt-gesetzlich-anerkannt/

