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Pille als Kassenleistung – jetzt bis zur Vollendung des 22. Lebensjahrs

Frauen bekamen verschreibungspflichtige empfängnisverhütende Mittel bisher nur bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres. Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung wurde dieser Anspruch nun um 2 Jahre verlängert

Bisher lag der Anspruch auf verschreibungspflichtige empfängnisverhütende Mittel nur für gesetzlich krankenversicherte Frauen bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres vor. Danach mussten sie entsprechende Verhütungsmittel selbst bezahlen.

Durch die Anhebung der Altersgrenze will der Gesetzgeber junge Frauen, die gegebenenfalls die Kosten für empfängnisverhütende Mittel nicht aufbringen können, stärker unterstützen. Die Regelung soll dazu beitragen, ungewollte Schwangerschaften zu verhindern und Frauen einen selbstbestimmten Umgang mit Mitteln der Empfängnisverhütung zu ermöglichen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Die höhere Altersgrenze gilt auch für den Anspruch auf ärztlich verordnete nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva. Die Wahl, welches empfängnisverhütende Mittel zulasten der Krankenkasse verordnet wird, trifft der Arzt gemeinsam mit der Patientin.

 

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung   https://www.kbv.de/html/1150_39882.php

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