Leitlinien für die Zusammenarbeit mit Unternehmen der pharmazeutischen Industrie

 

I. Präambel

Sexuelle Funktionsstörungen gehören immer noch zu den Tabuthemen unserer Gesellschaft. Häufig sind diese Funktionsstörungen erste Anzeichen einer anderen, bisang nicht erkannten Krankheit wie Diabetes, einer Stoffwechselstörung oder kardiovaskulären Erkrankungen. Zudem können sexuelle Funktionsstörungen nicht nur die Lebensqualität verschlechtern, sondern u.a. auch zu Depressionen führen und dadurch die Arbeitsleistung der Betroffenen deutlich mindern. 

Das Informationszentrum für Sexualität und Gesundheit (ISG) e.V. sieht es darum als seine Aufgabe, Aufklärung über Ursachen, Diagnoseverfahren und Therapiemöglichkeiten zu betreiben, um Betroffenen, Angehörigen und therapeutischen Berufen Informationen an die Hand zu geben, die helfen, die Sprachlosigkeit zu überwinden, sexuelle Funktionsstörungen möglichst früh zu erkennen und durch eine optimierte Behandlung Spätfolgen zu vermeiden.

Die Entwicklung neuer Behandlungsoptionen führt zunehmend zu einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen dem Informationszentrum für Sexualität und Gesundheit (ISG) e.V. auf nationaler und regionaler Ebene und der pharmazeutischen Industrie. Das ISG begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich und bietet den pharmazeutischen Firmen einen aktiven Dialog und Kooperation an.

Dabei muss die finanzielle und inhaltliche Unabhängigkeit der ISG-Arbeit auf allen Ebenen gewährleistet bleiben. Grundlage der Unabhängigkeit sind die im folgenden formulierten Leitlinien für die Zusammenarbeit mit der pharmazeutischen Industrie. 

Wir sehen in deren Einhaltung einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der selbständigen Arbeit auf nationaler und regionaler Ebene des ISG.

 

 

II. Allgemeine Grundsätze

Das ISG ist Interessen- und Fachverband sowie eine Selbsthilfeorganisation. Es erbringt außerdem spezifische Dienstleistungen für Betroffene, die an sexuellen Funktionsstörungen leiden, ihre Partner und alle mit der Behandlung befassten Berufsgruppen. In allen Bereichen der Zusammenarbeit mit der pharmazeutischen Industrie müssen daher das ISG und die regionalen Untergruppierungen (wie z.B. Die Selbsthilfegruppen) unabhängig bleiben und die volle Kontrolle über die Inhalte der Arbeit behalten. Deshalb sind folgende Grundsätze zu beachten:

1. Das ISG nimmt finanzielle Unterstützung der Unternehmen der Pharmazeutischen Industrie entgegen, räumt diesen jedoch kein Recht der Einflussnahme auf die Inhalte von Aktivitäten, Informationsmaterialien und Veranstaltungen ein. 

2. Eine Kooperation muss mit den satzungsgemäßen Zielen und Aufgaben des ISG im Einklang stehen und diesen dienen. Das ISG wird keine Zusammenarbeit akzeptieren, die die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährdet oder gar ausschließt.

3. Das ISG trifft ggf. Sponsoring-Vereinbarungen mit der Pharmaindustrie. Das ISG sichert dabei seine Unabhängigkeit dadurch ab, dass Sponsoring-Vereinbarungen, die Zuwendungen in nicht unerheblichen Umfang zum Gegenstand haben, schriftlich fixiert und die Zuwendungen, insbesondere aber auch der Sponsor transparent gemacht werden. 

4. Das ISG verpflichtet sich, alle allgemeinen, zweckgebundenen und sachbezogenen Zuwendungen der Pharmaindustrie nach den gesetzlichen Bestimmungen in die Bilanz des Vereins aufzunehmen. 

5. Informationen über Medikamente oder klinische Studien werden vom ISG nur veröffentlicht, wenn sie von mindestens zwei fachlich qualifizierten, nicht der Pharmazeutischen Industrie angehörenden unabhängigen Personen (z.B. Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirates) verfasst oder überprüft und freigegeben wurden.

 

 

III. Unterstützung der Forschung

Das ISG begrüßt Forschungsanstrengungen, die einer Verbesserung der Situation der von Sexualstörungen betroffenen bzw. bedrohten Patienten/Paaren und damit einhergehenden , psychischen oder sozialen Problemen dienen und die zur Aktivierung ihrer Selbsthilfepotenziale beitragen können. Hierzu zählen explizit auch Forschungsbemühungen zum Themenkreis Sexualstörungen, welche die Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen und an Selbsthilfe interessierter Bürgerinnen und Bürger zum Gegenstand haben.

Das ISG ist grundsätzlich bereit, sich mit seiner Fachkompetenz an Forschungsprogrammen, deren Ziele satzungsgemäß sind, zu beteiligen, über diese zu berichten, gegebenenfalls den Mitgliedern eine Teilnahme anbieten und sie damit der Fachöffentlichkeit zugänglich zu machen. Eine solche Unterstützung setzt jedoch voraus, dass bei der Entwicklung der Fragestellung und des Forschungsdesigns sowie bei der Auswertung von Datenmaterial und der Erstellung eines Ergebnisberichtes, das Fachwissen des ISG durch kooperative Zusammenarbeit Berücksichtigung indet.

 

IV. Verwendung von Namen und Logo des ISG

Eine Verwendung des Logos und des Namens darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des ISG-Vorstands erfolgen.  Das ISG-Logo darf nur für Materialien verwendet werden, die von den Gremien des ISG (Vorstand/ Wissenschaftlicher Beirat) freigegeben worden sind. Eine Verwendung des Namens und des Logos des ISG scheidet aus, wenn Materialien ausschließlich bei den Pharmafirmen hergestellt und inhaltlich konzipiert wurden. Soll in der öffentlichen Darstellung die Zusammenarbeit mit der ISG durch das Logo herausgestellt werden, muss die Mitsprache und Mitentscheidung des ISG durch eine angemessene Vorlaufzeit (in der Regel 8 Wochen) gewährleistet sein.

 

IV. Veranstaltungen

Informationsveranstaltungen und Fortbildung für Betroffene und Angehörige, Symposien und Ärztetagungen werden wie folgt geregelt:

Grundsätzlich werden unter der Trägerschaft des ISG Veranstaltungen des ISG oder der regionalen Untergruppierungen nur in eigenständiger Regie organisiert.

Daraus folgt, dass die

•      Festlegung der Inhalte (Themen) 

•      Terminierung 

•      Bestimmung des Veranstaltungsortes 

•      Auswahl von Referenten 

•      Einladung und Leitung der Veranstaltung 

•      Organisation und Abrechnung

ausschließlich dem ISG obliegt.

Bei der Festlegung der Inhalte und der Auswahl der Referenten achtet das ISG darauf, dass die Sachverhalte objektiv dargestellt und behandelt werden. Dies schließt eine einseitige Darstellung zugunsten eines bestimmten Unternehmens, einer Therapie oder eines Produktes grundsätzlich aus.

Die Behandlung medizinischer Themen bei Patientenveranstaltungen erfolgt ausschließlich unter Berücksichtigung der Empfehlung des wissenschaftlichen Beirats des ISG. Referenten, die bei einer Herstellerfirma angestellt sind, werden nicht eingesetzt.

Honorare für Referenten der Veranstaltungen des ISG werden vom ISG festgelegt. Eine direkte Bezahlung durch die Pharmafirmen wird nicht akzeptiert. Die o.g. Informationsveranstaltungen und Ärztekongresse des ISG können durch Spenden gefördert werden. Mit der Förderung dürfen keinerlei Auflagen im Hinblick auf Inhalte oder Referenten verbunden sein.

 

Auf die Förderung kann in der Einladung mit dem Hinweis: "Wir danken für die finanzielle Unterstützung bei der Durchführung der Veranstaltung...durch......" aufmerksam gemacht werden. Informationsmaterialien Dritter, z.B. von Pharmaunternehmen oder Sanitätshäusern, können getrennt von den Informationen des ISG ausgelegt werden. Mit der Auslegung ist keine Empfehlung oder Verantwortung der Inhalte durch das ISG verbunden.

 

 

V. Schlussbestimmungen

Diese Leitlinie hat der erweiterte Vorstand des ISG e.V. am 09.02.2007 beschlossen.

 

 Ergänzend hierzu:

In den Geschäftjahren 2005 bis 2007 erfolgte eine finanzielle Unterstützung durch folgende Unternehmen der pharmazeutischen Industrie:

-  American Medical Systems Deutschland GmbH, Berlin

-  Astellas Pharma GmbH, München

-  Astra Zeneca GmbH, Wedel

-  Bayer Healthcare GmbH, Leverkusen

-  Glaxo Smith Kline GmbH & Co KG, München

-  Heise Medizintechnik GmbH, Dortmund

-  Ipsen Pharma Deutschland, Ettlingen

-  Jenapharm GmbH, Jena

-  Lilly Deutschland, Bad Homburg

-  Mentor Porgés GmbH, Halbergmoos

-  Pfizer Deutschland GmbH, Karlsruhe

-  Procter & Gamble Pharmaceuticals Germany GmbH, Weiterstadt

-  Schwarz Pharma Deutschland, GmbH, Monheim

-  Solvay GmbH, Hannover

-  Takeda Pharma GmbH, Aachen

 

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